JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN > Beschluss vom 18.03.2003, Aktenzeichen: 17 Ta (Kost) 6009/03
| Leitsatz: | Sind mehrere personelle Einzelmaßnahmen i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, kann bei der Wertfestsetzung berücksichtigt werden, dass die Máßnahmen auf einer einheitlichen unternehmerischen Entscheidung beruhen. Der Wert der einzelnen Maßnahmen kann dabei in Anlehnung an die Staffelung der Arbeitnehmerzahlen in § 9 BetrVG ermittelt werden. |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Vorschriften: | BRAGO § 8, |
| Stichworte: | Zustimmungsersetzung für eine Vielzahl von personellen Einzelmaßnahmen i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin 50 BV 7241/02 vom 14.01.2003 |
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