Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-BERLINBeschluss vom 17.12.2002, Aktenzeichen: 6 Ta 2022/02 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 6 Ta 2022/02

Beschluss vom 17.12.2002


Leitsatz:1. Es wäre mit dem verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens nicht vereinbar, das Fehlen einer den Anforderungen des § 130 Nr. 6 ZPO entsprechenden Unterschrift unter dem Widerruf eines Prozessvergleichs der widerrufenden Partei zum Nachteil gereichen zu lassen, wenn der Widerruf bereits eine Woche vor Ablauf der Widerrufsfrist bei Gericht eingegangen ist, ohne dass ihr durch einen entsprechenden Hinweis Gelegenheit gegeben worden ist, eine ordnungsgemäße Unterschrift nachzuholen.

2. Hat der Arbeitnehmer von der rechtzeitigen Erhebung einer Kündigungsschutzklage abgesehen, weil ihm von einem anderen Unternehmen mit demselben Geschäftsführer eine nahtlose Weiterbeschäftigung zugesagt worden sein soll, so rechtfertigt dessen spätere Weigerung keine nachträgliche Klagezulassung, muss sich der Arbeitnehmer vielmehr auf die Durchsetzung seines Einstellungsanspruchs verweisen lassen.
Rechtsgebiete:KSchG, ZPO
Vorschriften:KSchG § 5 Abs. 1, ZPO § 130 Nr. 6, ZPO § 139 Abs. 1,
Stichworte:Unterschrift, faires Verfahren, zumutbare Sorgfalt,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 31 Ca 15032/02 vom 02.10.2002

Volltext

Um den Volltext vom LAG-BERLIN – Beschluss vom 17.12.2002, Aktenzeichen: 6 Ta 2022/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-BERLIN - 17.12.2002, 6 Ta 2022/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum