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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINBeschluss vom 13.10.2003, Aktenzeichen: 6 Ta 1968/03 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 6 Ta 1968/03

Beschluss vom 13.10.2003


Leitsatz:Mangels ausdrücklicher Regelung im Arbeitsvertrag und mangels besonderer Umstände kann sich der im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses zur Weiterbeschäftigung verurteilte Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht dadurch entziehen, dass er den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellt.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 888 I,
Stichworte:Freistellung,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 79 Ca 7441/03 vom 10.09.2003

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