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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINBeschluss vom 11.02.2003, Aktenzeichen: 3 TaBV 1959/02 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 3 TaBV 1959/02

Beschluss vom 11.02.2003


Leitsatz:Der für die Zeit bis zu einem Monat vorgesehene Einsatz eines Arztes eines Klinikums in ein anderes, ebenfalls in Berlin gelegenes Klinikum des Arbeitgebers stellt nicht in jedem Fall eine mitbestimmungspflichtige Versetzung i.S.d. § 95 Abs. 3 BVG dar, weil es bei der Beurteilung des Merkmals der wesentlichen Änderung der Arbeitsumstände auf den jeweiligen Einzelfall ankommt.
Rechtsgebiete:BVG
Vorschriften:BVG § 95 Abs. 3, BVG § 99,
Stichworte:Versetzung des Arbeitnehmers,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 66 BV 5/02 vom 22.08.2002

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