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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINBeschluss vom 06.12.2004, Aktenzeichen: 16 Ta 2297/04 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 16 Ta 2297/04

Beschluss vom 06.12.2004


Leitsatz:Eine Teilnehmerin an einer Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung i.S. des § 77 SGB III kann "zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt" sein (§ 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG), auch wenn die Maßnahme ausschließlich in den Räumen des Bildungsträgers als Unterricht im Klassenverband durchgeführt wird.
Rechtsgebiete:ArbGG, SGB III, BBiG
Vorschriften:ArbGG § 5 Abs. 1 S. 1, SGB III § 77, BBiG § 1 Abs. 5,
Stichworte:Rechtsweg für ein einstweiliges Verfügungsverfahren, das die weitere Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme bezweckt,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 36 Ga 24581/04 vom 19.10.2004

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