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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINBeschluss vom 05.01.2004, Aktenzeichen: 17 Ta (Kost) 6122/03 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 17 Ta (Kost) 6122/03

Beschluss vom 05.01.2004


Leitsatz:Wendet sich der Arbeitgeber gegen eine wegen angeblicher Betriebsstilllegung ausgesprochene Kündigung und nimmt er im gleichen Rechtsstreit einen Betriebserwerber auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in Anspruch, werden die Werte der Bestandsstreitigkeiten nicht aufeinander angerechnet.
Rechtsgebiete:ArbGG
Vorschriften:ArbGG § 12 Abs. 7,
Stichworte:Kündigungsschutzklage und Bestandsstreitigkeit gegen Betriebserwerber, Streitwert,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 50 Ca 15731/03 vom 02.10.2003

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