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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINBeschluss vom 04.04.2003, Aktenzeichen: 13 TaBV 68/03 

LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 13 TaBV 68/03

Beschluss vom 04.04.2003


Leitsatz:1) Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen, ob eine Vergütungsordnung entsprechend der des BAT eingeführt wird.

2) Die Auflage eines Zuwendungsgebers (hier: Bundesrepublik Deutschland) an den Zuwendungsempfänger (Arbeitgeber), keine höhere Vergütung zu zahlen als im öffentlichen Dienst, ist keine gesetzliche Regelung im Sinne von § 87 Nr. 1 Eingangssatz BetrVG, die das Mitteilungsrecht des Betriebsrats ausschließen könnte.

3) Ein Nichtaufwendungstarifvertrag ist keine tarifliche Regelung im Sinne von § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG.

4) Für die Einführung einer Vergütungsordnung ist grundsätzlich der Betriebsrat, nicht der Gesamtbetriebsrat originär zuständig.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 50 Abs. 1, BetrVG § 87 Abs. 1 Eingangssatz, BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10,
Stichworte:Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, BAT, BAT-O, Vergütungsordnung, Ermessen der Einigungsstelle,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 66 BV 9608/02 vom 05.09.2002

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