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JuraForum.deUrteileLAG-BERLINBeschluss vom 01.03.2005, Aktenzeichen: 7 TaBV 2220/04 



LAG-BERLIN – Aktenzeichen: 7 TaBV 2220/04

Beschluss vom 01.03.2005


Leitsatz:Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 33, BetrVG § 25,
Stichworte:Betriebsrats-Verhinderung, Erziehungsurlaub, Beschlussfähigkeit,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 35 BV 7738/04 vom 25.08.2004

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