JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg > Verkündungsdatum > 10 / 2008
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | TV Charité |
| Schlagworte: | Wechselschichtzulage |
| Leitsatz: | Auch kürzere Zeiten von allgemeinem Bereitschaftsdienst in einem Arbeitsbereich schließen anders als Bereitschaftszeiten während der regelmäßigen Arbeitszeit eine ununterbrochene Arbeitsleistung im Sinne des mit § 7 Abs. 1 Satz 2 TVÖD wortgleichen § 7 Abs. 1 Satz 2 TV Charité aus (ergänzend zu BAG Urteil vom 24.09.2008 - 10 AZR 669/07 - Pressemitteilung Nr. 75/08). |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 6 Sa 1777/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | gleichwertiges Parteivorbringen |
| Leitsatz: | Behauptet ein Verzugslohn verlangender Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber nie beschäftigt, gleichwohl zunächst entlohnt worden ist, seine Arbeitsleistung wörtlich angeboten zu haben, so ist die Einlassung des beweisfällig gebliebenen Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt gekündigt zu haben, als sog. gleichwertiges Parteivorbringen zur Frage des Annahmeverzuges unerheblich, ohne dass sich der Arbeitnehmer dieses Vorbringens hilfsweise zu eigen zu machen braucht, weil dieses denselben Streitgegenstand betrifft. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 6 Sa 754/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, SGG XII |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung einer gezahlten Abfindung - Schonvermögen |
| Leitsatz: | Übersteigt eine gezahlte Abfindung das doppelte Schonvermögen nach § 90 Abs. 2 SGB XII, so ist der übersteigende Anteil als Vermögen nach § 115 ZPO zu berücksichtigen (BAG NZA 2006, 251). |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, 15 Ta 1984/08 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, ZPO |
| Schlagworte: | Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts ohne Einschränkung i. S. d. § 121 Abs. 3 ZPO |
| Leitsatz: | Wird ein auswärtiger Rechtsanwalt ohne Einschränkung i. S. d. § 121 Abs. 3 ZPO beigeordnet, kann er die Festsetzung der notwendigen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder verlangen. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, 17 Ta (Kost) 6081/08 | |