JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg > Verkündungsdatum > 01 / 2008
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, ArbGG |
| Schlagworte: | Anfechtung einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers wegen arglistiger Täuschung |
| Leitsatz: | Ein Arbeitnehmer der sein Arbeitsverhältnis wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit mit Rücksicht auf die Erklärung des Arbeitgebers, keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für ihn zu haben, selbst gekündigt hat, ist nicht deshalb zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt, weil der Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt hätte, die Fremdvergabe der Tätigkeit eines anderen Bereichs einzuschränken, wie er es vier Monate später im Fall eines kurzfristig auf seinem Arbeitsplatz nicht mehr einsetzbaren Mitarbeiters getan hat. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 6 Sa 1820/07 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Kassiertätigkeit, Pflicht, alle Waren auf das Band legen zu lassen |
| Leitsatz: | Die Verletzung der Pflicht einer Verkäuferin, alle Waren durch den Kunden auf das Kassierband legen zu lassen, ist keine Schlecht- oder Minderleistung, sondern eine Fehlleistung. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 13 Sa 1916/07 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Lohnsteuereinbehalt |
| Leitsatz: | 1. Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 127 Abs. 2 Satz 2 Ts. 2 ZPO kommt es für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde auf den Wert der gesamten Hauptsache an, selbst wenn nur teilweise Prozesskostenhilfe beantragt oder diese nur teilweise bewilligt worden ist. 2. Begehrt ein Arbeitnehmer von seinem früheren Arbeitgeber Zahlung restlicher Nettovergütung, liegt eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit aus einem Arbeitsverhältnis vor, für die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a ArbGG die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig sind, auch wenn Quelle des Streits die Frage ist, ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer in korrekter Höhe einbehalten hat. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, 6 Ta 2548/07 | |