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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht Berlin-BrandenburgVerkündungsdatum12 / 2007 

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Entscheidungen 12 / 2007



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 6 Sa 1846/07 vom 21.12.2007

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Kündigungsfrist bei Massenentlassungsanzeige
Leitsatz:Im Fall einer Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 1 KSchG wird die Kündigungsfrist erst mit Ablauf der Sperrfrist des § 18 Abs. 1 KSchG in Lauf gesetzt.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 6 Sa 1846/07



LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 15 Sa 1722/07 vom 12.12.2007

Rechtsgebiete:DB Vermittlung TV
Schlagworte:keine Angleichung der Ost-West Monatstabellentgelte, FEW Blankenburg GmbH
Leitsatz:Unterschritt das Monatstabellenentgelt beim letzten Arbeitgeber wegen der dort vorhanden wirtschaftlichen Schwierigkeiten deutlich ein Vergleichsentgelt im Gebiet Ost, dann kann der Arbeitnehmer keine Angleichung des Monatstabellenentgelts im Gebiet Ost an ein Monatstabellenentgelt im Gebiet West nach § 10 DB Vermittlungs TV verlangen

Hinweis: Der Arbeitnehmer war ursprünglich bei der FEW Blankenburg GmbH beschäftigt
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 15 Sa 1722/07

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 15 Sa 1546/07 vom 05.12.2007

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Änderungskündigung - parallele Kürzung von Arbeitsentgelt und Arbeitszeit - Verhältnismäßigkeit
Leitsatz:Sieht eine unternehmerische Konzeption vor, zur Vermeidung weiterer Verluste das aufgewandte Arbeitsentgelt für Löhne und Gehälter um 15 % zu kürzen, dann ist eine dahingehende Änderungskündigung unverhältnismäßig, wenn im Kündigungszeitpunkt schon ersichtlich ist, dass allein wegen des endgültigen Ausscheidens weiterer Arbeitnehmer (hier mindestens 8 von 107), die Kürzung der Arbeitszeit aller verbliebenen Arbeitnehmer um 15 % nicht mehr in dieser Höhe notwendig ist.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 15 Sa 1546/07

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 3 Sa 1555/07 vom 04.12.2007

Rechtsgebiete:TV ERA-Anpassungsfonds, ERA-Einführungstarifvertrag, Lohntarifverträge
Schlagworte:Nichteinführung des ERA-Tarifvertrages, Anspruch auf Tariflohnerhöhung
Leitsatz:Entscheidet sich der nicht tarifgebundene Erwerber eines Teils eines Betriebes, in dem die tariflichen Bestimmungen der Metall- und Elektroindustrie Anwendung finden, den nach Übergang in Kraft getretenen ERA-Tarifvertrag nicht anzuwenden und damit, das dem Tarifvertrag zugrunde liegende, neue Entgeltsystem nicht einzuführen, so entsteht dadurch kein Anspruch der übernommenen Arbeitnehmer auf lineare Tariflohnerhöhung im Umfang des in den ERA-Anpassungsfonds geflossenen restlichen Erhöhungsvolumens gemäß den vor dem Betriebsteil in Kraft getretenen Lohntarifverträgen.

Dies ergibt die Auslegung der maßgeblichen tariflichen Bestimmungen; eine zu schließende, unbewußte Tariflücke liegt nicht vor.

In diesem Fall sind allein die dem Anpassungsfonds zugeführten Geldmittel an die Arbeitnehmer auszuzahlen. (vgl. TV ERA-Anpassungsfonds und Ziffer 4. der Ergänzungsvereinbarung vom 6. April 2006).
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 3 Sa 1555/07


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