JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg > Verkündungsdatum > 11 / 2007
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| Rechtsgebiete: | Grundsatztarifvertrag |
| Schlagworte: | Betriebliche Altersversorgung, Grundsatztarifvertrag 2005, Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz |
| Leitsatz: | 1. Der Grundsatztarifvertrag der Rundfunkanstalten vom 12.09.2005 verstößt nicht gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes. 2. Da er auch nicht in die Ausgangsrente des Klägers eingreift, ist er bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung der Parteien zu berücksichtigen. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 15 Sa 1459/07 | |