JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg > Verkündungsdatum > 10 / 2007
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| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die Aufstellung und Durchführung eines Ersatzfahrplans bei der Deutschen Bahn, mit der diese Streikmaßnahmen einer Gewerkschaft begegnet und den Bahnverkehr fast zur Hälfte aufrecht erhält, stellt sich nicht als Notdienstarbeit dar, zu der der Arbeitgeber auch streikwillige Arbeitnehmer einteilen könnte. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 7 SaGa 2044/07 | |