JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg > Verkündungsdatum > 08 / 2007
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | PersVG Berlin |
| Leitsatz: | 1. D. Kündigung d. AV eines Bediensteten d. Landes Bln. bedarf auch während d. ersten 6 Mon. seines Bestandes d. Zustimmung d. PR (§ 79 Abs. 1 iVm. § 87 Nr. 9 PersVG Bln). 2. D. PR ist mit seinen Einwendungen gg. d. Kündigung nicht beschränkt auf bestimmte Gründe. D. mitgeteilten Gründe müssen aber d. beabsichtigten Kündigung zuzuordnen sein, weshalb nicht nur eine begründungslose Zustimmungsverweigerung, sondern auch d. Darlegung v. Gründen, aus denen sich ersichtlich kein Verweigerungsgrund ergibt, unbeachtlich ist. Bei einer Probezeitkündigung sind daher nur solche Einwendungen beachtlich, d. deren Unwirksamkeit als möglich erscheinen lassen, also etwa ein Verstoß gg. § 242 BGB, § 138 BGB, Vorschriften besonderen Kündigungsschutzes wie SGB IX usw. (im Anschluss an BAG, Urt. v. 27.10.05 - 6 AZR 27/05 - AP Nr. 151 zu § 102 BetrVG 1972). 3. D. Unbeachtlichkeit v. Einwendungen d. PR führt gem. § 79 Abs. 2 PersVG Bln. nach Ablauf d. im Gesetz bestimmten Frist zu einer Zustimmungsfiktion. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 9 Sa 983/07 | |
| Rechtsgebiete: | Anwendungs-TV Land Berlin |
| Schlagworte: | Ansammeln von Freizeitguthaben bei Freizeitausgleich |
| Leitsatz: | Nimmt der Angestellte gemäß § 3 A Abs. 3 Unterabs. 2 Anwendungs-TV arbeitstäglich bezahlten Freizeitausgleich zum Abbau seines Arbeitszeitguthabens gemäß § 3 A Abs. 3 Unterabs. 1 Anwendungs-TV in Anspruch, so kann er für diesen Arbeitstag kein neues Zeitguthaben im Umfang der Differenz zwischen der von ihm zu erbringenden Arbeitszeit gemäß § 3 A Abs. 2 Anwendungs-TV und der für ihn geltenden besonderen, abgesenkten Arbeitszeit gemäß § 3 A Abs. 1 Anwendungs-TV auf seinem Arbeitszeitkonto im Sinne des § 3 A Abs. 3 Unterabs. 1 Satz 4 Anwendungs-TV ansammeln. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 3 Sa 1002/07 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - unterlassener Antrag nach § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG |
| Leitsatz: | 1. Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil des Arbeitsgerichts kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im erstinstanzlichen Verfahren einen Schutzantrag nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG zu stellen, es sei denn, die Gründe, auf die der Einstellungsantrag gestützt wird, lagen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht noch nicht vor oder konnten aus anderen Gründen nicht vorgetragen und glaubhaft gemacht werden. 2. Insofern folgt die Kammer hier den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren aufgestellt hat (Bundesgerichtshof vom 31.10.2000 - XII ZR 3/00 - NJW 2001, 375; vom 3.7.1991 - XII ZR 262/90 - NJW-RR 1991, 1216). |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 15 Sa 1630/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Sozialplanauslegung, Klageerweiterung in der Berufungsinstanz, Tatbestandswirkungen |
| Leitsatz: | Wenn ein Sozialplan für eine Betriebsänderung (hier Stilllegung zum 31.12.2010) schon mehr als 7 Jahre im Voraus vereinbart wird, hat ein Arbeitnehmer auch bei einer Eigenkündigung zu einem Termin mehr als 4 Jahre vor Ende der Betriebsänderung schon Anspruch auf die Sozialplanabfindung. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 10 Sa 1164/07 | |