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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht Berlin-BrandenburgVerkündungsdatum07 / 2007 

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Entscheidungen 07 / 2007



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 7 Sa 561/07 vom 24.07.2007

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB verstößt gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung wie sie auch in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 niedergelegt sind.

2. Verstößt § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB gegen das europarechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, ist diese Vorschrift bei der Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfrist nicht anzuwenden.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 7 Sa 561/07



LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 6 Sa 680/07 vom 20.07.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betriebsteilübergang, Strohmann, Widerspruch
Leitsatz:1. Es berührt die Ordnungsgemäßheit einer Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB nicht, wenn darin als Betriebserwerber eine im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht ins Handelsregister eingetragene GmbH genannt wird, diese Eintragung aber bis zur Unterrichtung erfolgt ist.

2. Ein Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses gem. § 613a Abs. 6 BGB kann nur dann auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurückwirken, wenn das Arbeitsverhältnis zum Erwerber zu dieser Zeit überhaupt noch besteht.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 6 Sa 680/07

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 6 Sa 1152/07 vom 13.07.2007

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, GVG
Schlagworte:Äquipollentes oder gleichwertiges Parteivorbringen
Leitsatz:Die Einlassung eines Arbeitnehmers, der nur ein Zehntel des von Kunden vereinnahmten Geldbetrags an seinen Arbeitgeber überwiesen hat, er habe den vollen Betrag bei einer Bank eingezahlt, deren Schalterangestellte habe jedoch den Überweisungsträger falsch ausgefüllt, ist als sog. äquipollentes oder gleichwertiges Parteivorbringen prozessual unerheblich, weil sich daraus entweder ebenfalls der Fortbestand des Anspruchs des Arbeitgebers auf Herausgabe der restlichen 90 % des vereinnahmten Geldes oder ein Schadenersatzanspruch in entsprechender Höhe ergibt, da das Unterlassen einer Kontrolle der Richtigkeit des handschriftlich eingetragenen und sodann vom Eingabegerät auf dem Überweisungsträger ausgedruckten Betrages grob fahrlässig gewesen wäre, nachdem der Arbeitnehmer es sich schon erspart haben will, die Eintragung selbst vorzunehmen.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 6 Sa 1152/07

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 6 Sa 808/07 vom 13.07.2007

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, GVG
Schlagworte:Äquipollentes oder gleichwertiges Parteivorbringen
Leitsatz:Die Einlassung eines Arbeitnehmers, der nur ein Zehntel des von Kunden vereinnahmten Geldbetrags an seinen Arbeitgeber überwiesen hat, er habe den vollen Betrag bei einer Bank eingezahlt, deren Schalterangestellte habe jedoch den Überweisungsträger falsch ausgefüllt, ist als sog. äquipollentes oder gleichwertiges Parteivorbringen prozessual unerheblich, weil sich daraus entweder ebenfalls der Fortbestand des Anspruchs des Arbeitgebers auf Herausgabe der restlichen 90 % des vereinnahmten Geldes oder ein Schadenersatzanspruch in entsprechender Höhe ergibt, da das Unterlassen einer Kontrolle der Richtigkeit des handschriftlich eingetragenen und sodann vom Eingabegerät auf dem Überweisungsträger ausgedruckten Betrages grob fahrlässig gewesen wäre, nachdem der Arbeitnehmer es sich schon erspart haben will, die Eintragung selbst vorzunehmen.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 6 Sa 808/07


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