JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg > Verkündungsdatum > 06 / 2007
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | TVöD |
| Schlagworte: | Schicht- und Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte |
| Leitsatz: | Nach der Neuregelung der Schicht- und Wechselschichtzulagen in § 8 Abs. 5, 6 TVöD kann eine Teilzeitkraft die Zulagen gemäß § 24 Abs. 2 TVöD nur in dem Umfang beanspruchen, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 8 Sa 788/07 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Zusammenhangsklage, Arrestverfahren |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen für eine Zusammenhangsklage gemäß § 2 Abs. 3 ArbGG in getrennten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor verschiedenen Kammern desselben Arbeitsgerichts. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, 6 Ta 1204/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Anwaltsbeiordnung, Prozesskostenhilfe, Antrag nach § 11a ArbGG |
| Leitsatz: | In einem erstinstanzlichen Antrag auf Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung ist ein Antrag auf Anwaltsbeiordnung nach § 11a ArbGG als Minus oder zumindest als Hilfsantrag regelmäßig immer enthalten (LAG Hamm 30.1.2006 - 4 Ta 36/05 - juris; Germelmann/Matthes/Prütting - Germelmann, 5. Aufl. § 11a ArbGG Rn 61; a.A. wohl nur noch: LAG Kiel 26.10.2001 - 4 Ta 158/01 - juris). |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, 15 Ta 1077/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Überstunden-Darlegungslast, Ausgleichsquittung-AGB-Kontrolle |
| Leitsatz: | Zur Inhaltskontrolle vorformulierter Ausgleichsquittungen 1. Der anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber vorformulierte und vom Arbeitnehmer erklärte Verzicht auf alle bestehenden Ansprüche unterliegt als Hauptleistungsvereinbarung nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB keiner Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn er erkennbar selbständig und isoliert von einer Empfangsbestätigung unterzeichnet und nicht mit anderen Regelungen verbunden wird. 2. Ein solcher Verzicht verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn er nicht ausreichend klar erkennen lässt, welche Ansprüche erfasst sein sollen. 3. Allein die bisherige Üblichkeit von Ausgleichsquittungen anlässlich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen macht diese nicht zu "Besonderheiten des Arbeitsrechts" im Sinne von § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 12 Sa 524/07 | |