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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht Berlin-BrandenburgVerkündungsdatum05 / 2007 

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Entscheidungen 05 / 2007



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 15 Sa 355/07 vom 30.05.2007

Rechtsgebiete:Berliner Bezirkstarifvertrag
Schlagworte:Eingruppierung von kommunalen Gärtner - Baumkontrollen, hochwertige Arbeiten
Leitsatz:Wird ein ausgebildeter Gärtner überwiegend zur Sichtkontrolle bei Straßenbäumen nach vorgegebenen Parametern im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten eingesetzt und muss er die Prüfergebnisse am PC in die EDV eingeben, dann stellt dies eine hochwertige Tätigkeit im Sinne der Lohngruppe 5, Fallgruppe 1 des Berliner Bezirkstarifvertrages Nr. 2 dar.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 15 Sa 355/07



LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, 17 Ta (Kost) 6014/07 vom 29.05.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:unzulässige Beschwerde - Abhilfebefugnis
Leitsatz:Das erstinstanzliche Gericht ist gemäß § 572 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht befugt, einer unzulässigen Beschwerde abzuhelfen.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, 17 Ta (Kost) 6014/07

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 12 Sa 329/07 vom 08.05.2007

Rechtsgebiete:BGB, TzBfG
Schlagworte:Anschlussbefristung zur Erprobung, Einstellungszusage
Leitsatz:Schließt der Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer fünf Monate nach dessen unbefristeter Neueinstellung einen Auflösungsvertrag und gleichzeitig einen befristeten Vertrag zur Erprobung für weitere fünf Monate, weil er erwartet, dass der Arbeitnehmer am Ende dieses Zeitraums wenigstens ausreichende Leistungen zeigen werde, so ist die Befristung sachlich gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber die Eignung wegen der besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes oder aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen früher nicht ausreichend beurteilen kann. Für eine Lehrkraft mit ausländischer Lehrbefugnis, die erstmals nach mehr als 10-jähriger Lehr-Pause an einer deutschen Schule eingesetzt werden soll, ist ein Erprobungszeitraum von einem Schuljahr nicht zu beanstanden.

Verspricht der Arbeitgeber in dem befristeten Vertrag die Festeinstellung, wenn spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit die Eignung schulaufsichtlich festgestellt wird, so verpflichtet er sich zur zeitnahen Eignungsüberprüfung. Unterlässt er eine solche, so ist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben von einer Eignung des Arbeitnehmers auszugehen, wenn der Arbeitgeber keine Umstände vorträgt, die mit ausreichender Wahrscheinlichkeit eine Ungeeignetheit zum maßgeblichen Zeitpunkt erwarten lassen.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 12 Sa 329/07


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