JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg > Verkündungsdatum > 03 / 2007
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Kündigung, Abgabe falsche eidesstattliche Versicherung, Betriebsrat |
| Leitsatz: | 1) Ob die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung im Prozess gegen den Arbeitgeber eine Kündigung rechtfertigt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. 2) Es ist zu unterscheiden, ob die Abgabe vorsätzlich oder fahrlässig falsch war. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 10 Sa 2109/06 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BetrVG |
| Leitsatz: | 1. Das Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines Wahlbewerbers besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Bewerbung hat. 2. Der Arbeitgeber hat eine Erkundigungspflicht und muss notfalls vorsorglich ein Zustimmungsersetzungsverfahren einleiten. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 9 Sa 1866/06 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Betriebsbedingte Kündigung, Rechtsmissbrauch |
| Leitsatz: | 1.) Die unternehmerische Entscheidung, bei deren Umsetzung es zu einer betriebsbedingten Kündigung kommt, ist nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder Zweckmäßigkeit zu prüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (st. Rspr. des BAG, vgl. bspw. BAG vom 17.6.1999 - 2 AZR 141 / 99 und fortlaufend). 2.) Die Missbrauchskontrolle hat sich unter anderem daran zu orientieren, dass der verfassungsrechtlich gebotene Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses nicht unangemessen zurückgedrängt wird (BAG vom 26.9.2002 - 2 AZR 636/01 - NZA 2003, 549). 3.) Die Missbrauchskontrolle erfasst vor allem Umgehungsfälle. 4.) Die unternehmerische Entscheidung eines Unternehmens im Pflegebereich, die Aufgaben einer Sozialarbeiterin dadurch entfallen zu lassen, dass diese Aufgaben dem Mehrheitsgesellschafter, einem Rechtsanwalt, zur selbständigen Ausführung übertragen werden, der hierzu in seiner Kanzlei eine Sozialarbeiterin neu einstellt, kann sich als Austauschkündigung in der Form eines Umgehungsgeschäftes erweisen. Eine hierauf gestützte betriebsbedingte Kündigung ist dann rechtsunwirksam. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 2 Sa 18/07 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Betriebsbedingte Kündigung, Rechtsmissbrauch |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 2 Sa 1779/06 | |
"Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg - Entscheidungen 03 / 2007 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum