JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg > Verkündungsdatum > 02 / 2007
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG, AGBG, AVR |
| Leitsatz: | 1. Wird im Mustervertrag eines kirchlichen Arbeitgebers neben dem Rechtsträger als Vertragspartner auch eine konkrete Einrichtung im Vertragskopf und über der Unterschrift des Arbeitgebervertreters genannt, so führt dies zu einer Beschränkung des Einsatzbereichs des Arbeitnehmers auf diese Einrichtung. 2. Bleibt unklar, ob dem Arbeitgeber aufgrund Formularvertrags ein Versetzungsrecht zukommt, so geht dies zu seinen Lasten, woran es nichts ändert, dass bei Wegfall des Tätigkeitsbereichs anderswo beschäftigte Kollegen des Arbeitnehmers nicht in eine Sozialauswahl mit diesem einzubeziehen sind. 3. Vergleichbarkeit als Voraussetzung für die Einbeziehung in eine Sozialauswahl erfordert wechselseitige Austauschbarkeit. 4. § 622 Abs. 4 Satz 1 BGB findet auf kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien analoge Anwendung. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 6 Sa 1847/06 | |
| Rechtsgebiete: | TVG |
| Schlagworte: | Ausschlussfrist |
| Leitsatz: | Ein Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Beschädigung eines Firmenwagens während eines erlaubten privaten Abstechers bei Rückkehr von einem auswärtigen Einsatz wird von einer tarifvertraglichen Verfallfrist für Ansprüche erfasst, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 6 Sa 1998/06 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Kündigungsfrist bei Massenentlassungsanzeige |
| Leitsatz: | 1. Nach Erstattung einer Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG braucht mit dem Ausspruch der Kündigungen nicht bis zum Ablauf der einmonatigen Regelsperrfrist des § 18 Abs. 1 Ts. 1 KSchG abgewartet zu werden. 2. Die Kündigungsfrist wird in diesem Fall allerdings erst mit Ablauf der Sperrfrist in Lauf gesetzt. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 6 Sa 2152/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe |
| Leitsatz: | Vom Zweck der Prozesskostenhilfe her ist eine Bewilligung nach Instanzende nur möglich, wenn das Gericht zuvor über den Antrag hätte positiv entscheiden können oder wenn es eine Frist zur Nachreichung einer noch fehlenden formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und/oder entsprechender Belege nach Instanzende gesetzt hat oder die Partei dies im Falle einer im Hinblick auf ihre entsprechende Ankündigung entbehrlichen Fristsetzung zumindest unverzüglich nachgeholt hat. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, 6 Ta 324/07 | |