JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg > Verkündungsdatum > 01 / 2007
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Postfach des Personalrats, Zugang eines Antrags auf Zustimmung zur Kündigung |
| Leitsatz: | Das offene Postfach des Personalrats in der Poststelle der Dienststelle stellt keine Empfangsvorrichtung des Personalrats dar. Der Zugang von Schreiben an den Personalrat wird daher nicht durch das Einlegen in das Postfach bewirkt. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 17 Sa 1599/06 | |
| Rechtsgebiete: | GewO |
| Schlagworte: | Wohlwollensgebot |
| Leitsatz: | Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Anschluss an eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers in einem Prozessvergleich darauf geeinigt, das Arbeitsverhältnis habe aufgrund einer Kündigung des Arbeitgebers geendet, verpflichtet sich dieser aber zugleich zur Zahlung einer Abfindung entsprechend § 9, 10 KSchG, widerspricht es dem zeugnisrechtlichen Wohlwollensgebot, im Arbeitszeugnis neben einem Hinweis auf das beiderseitige Einvernehmen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzugeben, dies sei auf Veranlassung des Arbeitgebers geschehen. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 5 Sa 1442/06 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, GG |
| Schlagworte: | Auslegung einer Allgemeinverbindlicherklärung |
| Leitsatz: | Die Allgemeinverbindlicherklärung vom 24.02.2006 (Banz. 2006, Nr. 71, S. 2729 ff.) bezüglich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe erstreckt sich für das Jahr 2005 auch dann nicht auf Abbruchbetriebe, wenn diese nicht Mitglied im Deutschen Abbruchverband e. V. waren. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 13 Sa 1912/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VTV-Bau |
| Schlagworte: | Zinsen für rückständige Beitragsverbindlichkeiten gegenüber der ZVK, Schuldnerverzug, Rechtsirrtum |
| Leitsatz: | Wird ein baugewerblicher Arbeitgeber durch die ZVK auf Zinszahlung hinsichtlich rückständiger Beitragsverbindlichkeiten aus dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzugs in Anspruch genommen, so kann er sich demgegenüber jedenfalls dann nicht mehr auf einen unverschuldeten Rechtsirrtum berufen, wenn in einem - ihm bekannten - anhängigen Parallelverfahren, das die Beitragsverpflichtung des Arbeitgebers zum Gegenstand hat, die Revision zugelassen wird und er daher mit einer Entscheidung des BAG rechnen muss, woraus sich auch für seinen Betrieb entgegen seiner Rechtsauffassung die Geltung des VTV-Bau ergibt. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 3 Sa 1479/06 | |