JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN-BRANDENBURG > Urteil vom 29.04.2008, Aktenzeichen: 3 Sa 2334/07
| Leitsatz: | Erfüllt der Angestellte zwar zu den Stichtagen des Eingangssatzes des § 71 BAT dessen Voraussetzungen, wechselt er aber auf der Grundlage eines neuen Arbeitsvertrages in den Geltungsbereich eines anderen Tarifvertrages - hier des BMT-G-O -, weil er als Arbeiter weiterbeschäftigt wird, so entfällt nach dem Sinn und Zweck der Übergangsregelung des § 71 BAT der Besitzstandsschutz. Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestehen seit dem Wechsel allein nach Maßgabe des anderen Tarifvertrages, ohne dass der Schutz des § 71 BAT bei einem erneuten Wechsel zum Angestellten in der Folgezeit wieder aufleben kann. |
| Rechtsgebiete: | BAT |
| Vorschriften: | BAT § 37, BAT § 71, |
| Stichworte: | Besitzstand nach § 71 BAT und nachfolgender Statuswechsel, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin, 60 Ca 5216/07 vom 05.09.2007 |
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