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JuraForum.deUrteileLAG-BERLIN-BRANDENBURGUrteil vom 29.04.2008, Aktenzeichen: 3 Sa 2334/07 

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Aktenzeichen: 3 Sa 2334/07

Urteil vom 29.04.2008


Leitsatz:Erfüllt der Angestellte zwar zu den Stichtagen des Eingangssatzes des § 71 BAT dessen Voraussetzungen, wechselt er aber auf der Grundlage eines neuen Arbeitsvertrages in den Geltungsbereich eines anderen Tarifvertrages - hier des BMT-G-O -, weil er als Arbeiter weiterbeschäftigt wird, so entfällt nach dem Sinn und Zweck der Übergangsregelung des § 71 BAT der Besitzstandsschutz. Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestehen seit dem Wechsel allein nach Maßgabe des anderen Tarifvertrages, ohne dass der Schutz des § 71 BAT bei einem erneuten Wechsel zum Angestellten in der Folgezeit wieder aufleben kann.
Rechtsgebiete:BAT
Vorschriften:BAT § 37, BAT § 71,
Stichworte:Besitzstand nach § 71 BAT und nachfolgender Statuswechsel,
Verfahrensgang:ArbG Berlin, 60 Ca 5216/07 vom 05.09.2007

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