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JuraForum.deUrteileLAG-BERLIN-BRANDENBURGUrteil vom 25.09.2008, Aktenzeichen: 14 Sa 866/08 

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Aktenzeichen: 14 Sa 866/08

Urteil vom 25.09.2008


Leitsatz:1. Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Alterversorgung durch den Arbeitgeber ist wirksam, sofern lediglich von den Arbeitnehmer noch nicht erdiente Zuwachsraten entfallen und eine wirtschaftlich ungünstige Entwicklung des Unternehmens der Grund für die Kündigung ist.

2. Eine Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung wirkt nach Ablauf nicht nach, sofern der Arbeitgeber im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Auslaufen der Kündigungfrist keine vergleichbare betriebsverfassungsrechtliche Neuregelung anstrebt.

3. Zur Wirksamkeitsvoraussetzung der Mitbestimmung bei Einführung einer neuen Vergütungsordnung.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 77 Abs. 5, BetrVG § 77 Abs. 6, BetrVG § 87,
Stichworte:Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersvorsorgung,
Verfahrensgang:ArbG Berlin, 38 Ca 15787/07 vom 27.03.2008

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