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JuraForum.deUrteileLAG-BERLIN-BRANDENBURGUrteil vom 25.01.2008, Aktenzeichen: 6 Sa 1820/07 

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Aktenzeichen: 6 Sa 1820/07

Urteil vom 25.01.2008


Leitsatz:Ein Arbeitnehmer der sein Arbeitsverhältnis wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit mit Rücksicht auf die Erklärung des Arbeitgebers, keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für ihn zu haben, selbst gekündigt hat, ist nicht deshalb zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt, weil der Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt hätte, die Fremdvergabe der Tätigkeit eines anderen Bereichs einzuschränken, wie er es vier Monate später im Fall eines kurzfristig auf seinem Arbeitsplatz nicht mehr einsetzbaren Mitarbeiters getan hat.
Rechtsgebiete:BGB, ArbGG
Vorschriften:BGB § 123 Abs. 1, ArbGG § 67,
Stichworte:Anfechtung einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers wegen arglistiger Täuschung,
Verfahrensgang:ArbG Berlin, 78 Ca 20618/06 vom 04.07.2007

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