JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN-BRANDENBURG > Urteil vom 25.01.2007, Aktenzeichen: 5 Sa 1442/06
| Leitsatz: | Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Anschluss an eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers in einem Prozessvergleich darauf geeinigt, das Arbeitsverhältnis habe aufgrund einer Kündigung des Arbeitgebers geendet, verpflichtet sich dieser aber zugleich zur Zahlung einer Abfindung entsprechend § 9, 10 KSchG, widerspricht es dem zeugnisrechtlichen Wohlwollensgebot, im Arbeitszeugnis neben einem Hinweis auf das beiderseitige Einvernehmen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzugeben, dies sei auf Veranlassung des Arbeitgebers geschehen. |
| Rechtsgebiete: | GewO |
| Vorschriften: | GewO § 109, |
| Stichworte: | Wohlwollensgebot, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin 28 Ca 7749/06 vom 07.07.2006 |
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