JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN-BRANDENBURG > Urteil vom 24.07.2009, Aktenzeichen: 6 Sa 701/09
| Leitsatz: | 1. Die Parteien eines Haustarifvertrags können durch Nachholung einer Stichtagsregelung Ansprüche, die sich für eine Arbeitnehmergruppe bisher nur wegen Fortgeltung der Entlohnungsgrundsätze aufgrund einer Verletzung des Mitbestimmungsrechts ergeben haben, für die Zukunft verschlechtern. 2. Dagegen ist es mit dem Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar, diese Beschäftigtengruppe auch im Verhältnis zu solchen Arbeitnehmern schlechter zu stellen, die erst unter der Geltung des Haustarifvertages neu eingestellt werden. |
| Rechtsgebiete: | GG, TV-Charité |
| Vorschriften: | GG Art. 3 Abs. 1, TV-Charité, |
| Stichworte: | Gleichheitswidrige Stichtagsregelung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin, 60 Ca 6278/08 vom 28.01.2009 |
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