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JuraForum.deUrteileLAG-BERLIN-BRANDENBURGUrteil vom 12.03.2007, Aktenzeichen: 10 Sa 2042/06 

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Aktenzeichen: 10 Sa 2042/06

Urteil vom 12.03.2007


Leitsatz:1) Die Einräumung einer Erklärungsfrist mit nachfolgendem Beratungs- und Verkündungstermin ist keine Verzögerung im Sinne des § 296 ZPO.

2) Auch einen verspäteten Vortrag hat das Gericht zur Kenntnis zu nehmen und auf Erheblichkeit zu prüfen.

3) Bei verspätetem aber erheblichem Vortrag hat das Gericht den Prozessgegner ggf. auf eine mögliche Erklärungsfrist hinzuweisen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 296,
Stichworte:Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der I. Instanz,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 47 Ca 7139/06 vom 27.06.2006

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