JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN-BRANDENBURG > Urteil vom 10.10.2008, Aktenzeichen: 6 Sa 754/08
| Leitsatz: | Behauptet ein Verzugslohn verlangender Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber nie beschäftigt, gleichwohl zunächst entlohnt worden ist, seine Arbeitsleistung wörtlich angeboten zu haben, so ist die Einlassung des beweisfällig gebliebenen Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt gekündigt zu haben, als sog. gleichwertiges Parteivorbringen zur Frage des Annahmeverzuges unerheblich, ohne dass sich der Arbeitnehmer dieses Vorbringens hilfsweise zu eigen zu machen braucht, weil dieses denselben Streitgegenstand betrifft. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 296 S. 1, BGB § 297, BGB § 615 S. 1, |
| Stichworte: | gleichwertiges Parteivorbringen, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin, 30 Ca 14747/07 vom 19.03.2008 |
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