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JuraForum.deUrteileLAG-BERLIN-BRANDENBURGUrteil vom 07.01.2009, Aktenzeichen: 15 Sa 1717/08 

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Aktenzeichen: 15 Sa 1717/08

Urteil vom 07.01.2009


Leitsatz:1. Die Forderung einer "tarifgerechten Eingruppierung" ist ausreichend im Sinne tariflicher Ausschlussfristen, wenn nur eine Vergütung nach der untersten Vergütungsgruppe begehrt wird.

2. Regelt ein Tarifvertrag nicht, inwiefern bei einem Bewährungsaufstieg auch Zeiten ohne Arbeitsleistung zu berücksichtigen sind, dann zählen diese grundsätzlich mit. Eine Ausnahme kann allenfalls dann gelten, wenn für diese Zeiten der Arbeitgeber keine Entgeltzahlungen zu erbringen hat.

3. Zeiten der Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz sind immer mitzuzählen, da anderenfalls eine mittelbare Diskriminierung (§ 3 Abs. 2 AGG) vorliegen würde.
Rechtsgebiete:MTV P. S. vom 24.09.2004
Vorschriften:MTV P. S. vom 24.09.2004 Vgr. Ap I, MTV P. S. vom 24.09.2004 Vgr. Ap II, MTV P. S. vom 24.09.2004 Fallgruppe 2 der Anlage B,
Stichworte:Bewährungsaufstieg in Zeiten ohne Tätigkeit - Geltendmachung im Sinne tariflicher Ausschlussfristen,
Verfahrensgang:ArbG Berlin, 35 Ca 3566/08 vom 18.06.2008

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