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JuraForum.deUrteileLAG-BERLIN-BRANDENBURGUrteil vom 05.06.2007, Aktenzeichen: 12 Sa 524/07 

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Aktenzeichen: 12 Sa 524/07

Urteil vom 05.06.2007


Leitsatz:Zur Inhaltskontrolle vorformulierter Ausgleichsquittungen

1. Der anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber vorformulierte und vom Arbeitnehmer erklärte Verzicht auf alle bestehenden Ansprüche unterliegt als Hauptleistungsvereinbarung nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB keiner Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn er erkennbar selbständig und isoliert von einer Empfangsbestätigung unterzeichnet und nicht mit anderen Regelungen verbunden wird.

2. Ein solcher Verzicht verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn er nicht ausreichend klar erkennen lässt, welche Ansprüche erfasst sein sollen.

3. Allein die bisherige Üblichkeit von Ausgleichsquittungen anlässlich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen macht diese nicht zu "Besonderheiten des Arbeitsrechts" im Sinne von § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 305 Abs. 1, BGB § 305 Abs. 3, BGB §§ 611 ff., ZPO § 130, ZPO § 138,
Stichworte:Überstunden-Darlegungslast, Ausgleichsquittung-AGB-Kontrolle,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 43 Ca 17751/06 vom 17.01.2007

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