JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN-BRANDENBURG > Urteil vom 04.11.2008, Aktenzeichen: 19 Sa 678/08
| Leitsatz: | 1. Zur Auslegung einer formularvertraglichen Bezugnahmeklausel auf tarifliche Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin, wenn das Arbeitsverhältnis auf einen privaten Arbeitgeber übergeht. 2. Schafft der Übernehmer für einige Jahre eine wertgleiche Zusatzversorgung und stellt diese später wieder ein, lebt der vertragliche Anspruch des übernommenen Arbeitnehmers nach Beendigung des anderen Durchführungsweges wieder auf. 3. Der vertragliche Verschaffungsanspruch des Arbeitnehmers aus der Bezugnahmeklausel wird jedenfalls dann nicht nach den Regeln der umstrukturierenden Betriebsvereinbarung auf Dauer abgelöst, wenn die am Betriebsübergang beteiligten Vertragspartner in einem Personalüberleitungsvertrag vereinbaren, dass der Übernehmer eine der VBL gleichwertige Versorgung der übernommenen Arbeitnehmer sicherstellt. |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 133, BGB § 157, BGB § 613 a, BGB § 613 a Abs. 1, BGB § 613 a Abs. 1 S. 1, BGB § 613 a Abs. 1 S. 2, BGB § 613 a Abs. 1 S. 3, BetrVG § 77 Abs. 5, BetrVG § 77 Abs. 6, BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, ZPO § 256 Abs. 1, ZPO § 533, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin, 54 Ca 13318/07 vom 18.01.2008 |
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