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JuraForum.deUrteileLAG-BERLIN-BRANDENBURGUrteil vom 04.09.2008, Aktenzeichen: 14 Sa 911/08 

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Aktenzeichen: 14 Sa 911/08

Urteil vom 04.09.2008


Leitsatz:Wenn Abfindungsgründe in einem Sozialplan auch im Falle eines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis durch Ausscheidungsvereinbarung oder Eigenkündigung vorgesehen sind, wenn der Arbeitnehmer von einer Betriebsänderung betroffen ist, dann besteht ein solcher Anspruch jedenfalls im vorliegenden Fall nur dann, wenn der Arbeitnehmer dadurch eine betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers vermeiden will.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 112,
Stichworte:Sozialplanansprüche bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ohne Veranlassung des Arbeitgebers,
Verfahrensgang:ArbG Berlin, 5 Ca 16337/07 vom 01.02.2008

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