JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN-BRANDENBURG > Beschluss vom 08.05.2009, Aktenzeichen: 6 TaBV 88/09
| Leitsatz: | 1. Eine dem Vorsitzenden erteilte Vollmacht zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Einleitung eines Beschlussverfahrens gegen den Arbeitgeber umfasst auch die Befugnis, eine bereits im Namen des Betriebsrates vorgenommene Verfahrenseinleitung zu genehmigen. 2. Neben einem bereits anhängigen Antrag auf Untersagung der Verwendung von Personalfragebögen ohne Zustimmung des örtlichen Betriebsrates fehlt für ein weiteres Verfahren auf Feststellung eines entsprechenden Mitbestimmungsrechts das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Rechtsschutzinteresse. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ArbGG, ZPO |
| Vorschriften: | BetrVG § 94, ArbGG § 81 Abs. 1, ArbGG § 83 Abs. 3, ZPO § 89 Abs. 2, ZPO § 256 Abs. 1, |
| Stichworte: | Genehmigung vollmachtlosen Handelns, Rechtsschutzinteresse, Personalfragebogen, Zuständigkeit des Betriebsrates, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin, 42 BV 14729/08 vom 27.11.2008 |
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