JuraForum.de > Urteile > LAG-BERLIN-BRANDENBURG > Beschluss vom 06.03.2008, Aktenzeichen: 15 Ta 281/08
| Leitsatz: | 1. Bei der Ermessensausübung hinsichtlich der Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits sind mindestens zu berücksichtigen: - Beschleunigungsgebote des ArbGG, - Stand der beiden Verfahren, insbesondere des vorgreiflichen Rechtsstreits und dessen voraussichtliche Dauer, - und damit die voraussichtliche Dauer der Aussetzung, - die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Klagepartei auch in jenem Rechtsstreit, - ob bereits ein Urteil zu ihren Gunsten ergangen ist und wie ggf. die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind, - die wirtschaftliche Situation beider Parteien, - die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mit Hilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen, - das Verhalten der Klagepartei. (Hessisches LAG v. 20.4.2007 - 11 Ta 631/06 - juris, Rn 8ff; LAG Schleswig Holstein v. 24.11.2006 - 2 Ta 268/06 - juris, Rn 7ff). 2. Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels im vorgreiflichen Verfahren reicht eine kursorische Prüfung. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 148, ZPO § 252, |
| Stichworte: | Aussetzung, Vorgreiflichkeit, Ermessenprüfung im Beschwerdeverfahren, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin, 34 Ca 21348/07 vom 22.01.2008 |
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