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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht Baden-WürttembergVerkündungsdatum05 / 2007 

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Entscheidungen 05 / 2007



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 7 Sa 103/06 vom 25.05.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Tatkündigung wegen versuchten Prozessbetrugs - Erhebung einer Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage gegen den Arbeitgeber unter Verschweigen des wirklichen Lebenssachverhalts, Abgrenzung Tat-/Verdachtskündigung, Prüfungsprogramm bei einer Kündigung, hier außerordentliche Kündigung: Kündigungsanlass, Prognose- und Verhältnismäßigkeitsprinzip (erste Stufe der Kündigungsprüfung), Interessenabwägung (zweite Stufe der Prüfung), Ausschlussfrist nach § 626 Absatz 2 BGB, Nachschieben eines vor Ausspruch der Kündigung entstandenen Sachverhaltes und Beteiligung des Betriebsrates
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 7 Sa 103/06



LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 Sa 14/07 vom 24.05.2007

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG, BlmSchG
Schlagworte:Sonderkündigungsschutz
Leitsatz:1. Die den Sonderkündigungsschutz n. § 55 KrW / AbfG i.V.m. § 58 Abs. 2 S. 1 BlmSchG auslösende Bestellung zum betrieblichen Beauftragten für Abfall kann durch die verbindliche Vereinbarung dieser Aufgabe im Arbeitsvertrag erfolgen.

2. Unter "Bestellung" ist die konkrete Zuweisung der Aufgabe des betrieblichen Beauftragten im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu verstehen.
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 Sa 14/07

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 Ta 2/07 vom 24.05.2007

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, GVG, BGB, RVG
Schlagworte:Rechtsweg, Unterlassung, Koalitionsspezifische Tätigkeit, Beleidigung
Leitsatz:1. Wenn ein Gewerkschaftssekretär einen Vertreter eines Arbeitgeberverbandes persönlich diffamiert, ist für die Entscheidung über einen Unterlassungsanspruch der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

2. Das gilt nicht, wenn die Äußerung einen Bezug zur Tätigkeit der Koalitionen hat. Den hat derjenige zu beweisen, der sich auf die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten beruft. Ist der Beweis nach der von Amts wegen durchzuführenden Beweisaufnahme nicht erbracht, verbleibt es bei der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

3. "Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand." stammt nicht von Kurt Tucholsky. Das Zitat stammt von Ludwig Thoma und lautet richtig: "Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand" (aus der Kurzgeschichte "Der Vertrag" über den königlichen Landgerichtsrat Alois Eschenberger).

4. Wenn man über einen Verbandsfunktionär eines Arbeitgeberverbandes, der zugleich als Rechtsanwalt tätig ist sagt, "Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.", beträgt der Streitwert einer Unterlassungsklage nicht 50.000 EUR. sondern allenfalls 4000 EUR.
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 Ta 2/07

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 Sa 116/06 vom 16.05.2007

Rechtsgebiete:EStG, BKGG, MTV, ArbGG, ZPO, TVG, HeimPersV, BGB
Schlagworte:Eingruppierung, Anrechnung von Beschäftigungszeiten vor Inkrafttreten des MTV Pro Seniore für Bewährungsaufstieg
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 Sa 116/06


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