JuraForum.de > Urteile > LAG-BADEN-WUERTTEMBERG > Urteil vom 28.03.2007, Aktenzeichen: 12 Sa 81/06
| Leitsatz: | 1. Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses setzt voraus, dass der maßgebliche Kündigungsgrund nicht länger als zwei Wochen bekannt ist. 2. Länger zurückliegende Ereignisse (Altfälle) können unterstützend mit herangezogen werden, sofern sie auf der "gleichen Linie" liegen bzw. in einem "inneren Zusammenhang" mit dem eigentlichen Kündigungsgrund stehen. 3. Verneinung eines derartigen inneren Zusammenhangs bei Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten einerseits und Hauptpflichten andererseits. 4. Abgemahnte Altfälle sind ohne einschlägigen Wiederholungsfall regelmäßig kündigungsrechtlich "verbraucht", gleichwohl aber deren Mit-Berücksichtigung bei der unerlässlichen Gesamtbetrachtung im Rahmen der Interessenabwägung. |
| Rechtsgebiete: | BGB, BAT, BUrlG, TVöD-AT, KSchG, GewO |
| Vorschriften: | BGB § 626 Abs. 1, BGB § 626 Abs. 2, BAT § 13 Abs. 2, BAT § 37 a, BUrlG § 9, TVöD-AT § 34 Abs. 2 Satz 1, KSchG § 1 Abs. 2, GewO § 106, |
| Verfahrensgang: | ArbG Mannheim 12 Ca 100/06 vom 11.07.2006 |
Um den Volltext vom LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil vom 28.03.2007, Aktenzeichen: 12 Sa 81/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - 28.03.2007, 12 Sa 81/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum