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JuraForum.deUrteileLAG-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 22.04.2008, Aktenzeichen: 22 Sa 66/07 



LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 22 Sa 66/07

Urteil vom 22.04.2008


Leitsatz:Beruht eine betriebsbedingte Kündigung auf der unternehmerischen Entscheidung, eine bestimmte Stelle zu streichen und die Aufgaben des bisherigen Stelleninhabers auf andere Mitarbeiter umzuverteilen, so ist der Betriebsrat bei der Anhörung zur Kündigung auch darüber zu informieren, dass und in welchem Umfang bei den Mitarbeitern, denen nun zusätzliche Aufgaben zugewiesen werden, die zu deren Erledigung nötigen zeitlichen Freiräume bestehen, sofern sich der Arbeitgeber nicht für eine bewusste Arbeitsverdichtung unter Inkaufnahme von Arbeitsrückständen entscheidet.
Rechtsgebiete:BetrVG, KSchG
Vorschriften:BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3, KSchG § 1 Abs. 2, KSchG § 1 Abs. 1,
Stichworte:Betriebsratsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung,
Verfahrensgang:ArbG Lörrach, 2 Ca 102/07 vom 10.08.2007

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