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JuraForum.deUrteileLAG-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 16.08.2007, Aktenzeichen: 11 Sa 8/07 

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 11 Sa 8/07

Urteil vom 16.08.2007


Leitsatz:1. Ein verschleiertes Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 h Abs. 2 ZPO liegt vor, wenn der Schuldner einem Dritten in ständigem Arbeitsverhältnis Dienste leistet, hierfür aber nur eine unverhältnismäßig geringere als die übliche Vergütung erhält.

2. Beim Unterschreiten der üblichen Vergütung um weniger als 25 Prozent kann noch nicht von einer unverhältnismäßig geringen Vergütung ausgegangen werden.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 850 h Abs. 2,
Verfahrensgang:ArbG Freiburg 11 Ca 298/06 vom 22.01.2007

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