( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-BADEN-WUERTTEMBERGUrteil vom 03.03.2008, Aktenzeichen: 11 Sa 76/07 



LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Aktenzeichen: 11 Sa 76/07

Urteil vom 03.03.2008


Leitsatz:1. Der in den TVöD übergeleitete Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die Besitzstandszulage des § 11 TVÜ-VKA, wenn im September 2005 nicht an ihn, sondern an seinen im öffentlichen Dienst beschäftigten Ehegatten das Kindergeld gezahlt wurde und weiter gezahlt wird.

2. Dies gilt auch dann, wenn der übergeleitete Arbeitnehmer im September 2005 tatsächlich den kinderbezogenen Ortszuschlag erhalten hatte.

3. Die Konkurrenzregelung des V i Abs. 2 der Anlage 1 zu den AVR führt zu keinem anderen Ergebnis, wenn der Ehegatte bei der Caritas beschäftigt ist.

4. Die Besitzstandszulage des § 11 TVÜ-VKA ist keine dem kinderbezogenen Ortszuschlag entsprechende Leistung wesentlich gleichen Inhalts im Sinne des V e Abs. 2 der Anlage 1 zu den AVR.
Rechtsgebiete:TVÜ-VKA
Vorschriften:TVÜ-VKA § 11,
Stichworte:Kinderbezogener Ortszuschlag, Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes, Überleitung des Ehegatten in den TVöD,
Verfahrensgang:ArbG Freiburg, 11 Ca 114/07 vom 08.10.2007

Volltext

Um den Volltext vom LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil vom 03.03.2008, Aktenzeichen: 11 Sa 76/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-baden-wuerttemberg/lag-baden-wuerttemberg-urteil-vom-03-03-2008-az-11-sa-7607

"LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - 03.03.2008, 11 Sa 76/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN