JuraForum.de > Urteile > LAG-BADEN-WUERTTEMBERG > Beschluss vom 24.06.2009, Aktenzeichen: 5 Ta 10/09
| Leitsatz: | 1. Die Wertung eines Antrags auf Verringerung der Arbeitszeit / Verteilung der verringerten Arbeitszeit auf Werktage richtet sich als vermögensrechtliche Streitigkeit nach § 48 Abs. 1 GKG i. V. mit § 3 ZPO. 2. Im Rahmen der nach § 48 Abs. 1 GKG i. V. mit § 3 ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Werts ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich das Gericht im Rahmen seiner Ermessenentscheidung von der Bewertungsgröße des Monatsgehalts der klagenden Partei leiten lässt. |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Vorschriften: | GKG § 48 Abs. 1, ZPO § 3, |
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