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JuraForum.deUrteileKammergericht BerlinVerkündungsdatum12 / 2008 

Kammergericht Berlin

Entscheidungen 12 / 2008



Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 AR 1831/08 - 2 Ws 642/08 vom 30.12.2008

Rechtsgebiete:StGB, EuAlÜbkREO, IRG
Leitsatz:Der Senat hält an seiner Ansicht fest, daß das bisherige Fehlen einer Auslieferungsbewilligung für das Verfahren, in dem der Widerruf der Strafaussetzung beantragt ist, den Widerruf nicht verhindert, sondern erst der Vollstreckung entgegensteht.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 AR 1831/08 - 2 Ws 642/08



KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 18 UF 156/08 vom 23.12.2008

Rechtsgebiete:FGG, GG
Leitsatz:1. Auch im sogenannten Berliner "Beschleunigten Familienverfahren" in Sorge- und Umgangsverfahren sind in aller Regel die Kinder gemäß § 50b FGG vor einer die Instanz abschließenden gerichtlichen Entscheidung durch das Gericht anzuhören.

2. In diesem Verfahren müssen die Eltern im ersten Anhörungstermin in der Regel nicht mit einer die Instanz abschließenden gerichtlichen Entscheidung rechnen. Bevor eine solche ergeht, muss ihnen ausreichend rechtliches Gehör gemäß Art 103 Abs. 1 GG gewährt werden.

3. Führt das "Beschleunigte Familienverfahren" nicht zu einer Einigung der Eltern und kommt es zu einer die Instanz abschließenden gerichtlichen Entscheidung, ist der bisherige Verfahrensablauf und der wesentliche Inhalt der durchgeführten Ermittlungen ausreichend zu dokumentieren.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 18 UF 156/08

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 Ws 1/07 vom 23.12.2008

Rechtsgebiete:StPO, GKVerz, GKG
Leitsatz:Zum Ansatz fiktiver Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft als Kosten des Verfahrens.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 Ws 1/07

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 2 U 6/07 vom 22.12.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1) a) Die Zuständigkeit nach § 20 ZPO ist begründet, wenn sich der Beklagte irgendwann im Laufe des Rechtsstreits für längere Zeit zur Erreichung eines bestimmten Zweckes im Bezirk des angerufenen Gerichtes aufgehalten hat.

b) Zum Nachweis eines Aufenthalts i. S. d. § 20 ZPO.

2) Zum Gebührenstreitwert des Berufungsverfahrens nach teilweiser Erledigterklärung sowie Prozessurteil in 1. Instanz.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 2 U 6/07


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