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JuraForum.deUrteileKammergericht BerlinVerkündungsdatum08 / 2008 

Kammergericht Berlin

Entscheidungen 08 / 2008



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 339/08 vom 29.08.2008

Rechtsgebiete:GG, AufenthG
Leitsatz:1. Hat der Betroffene gegen die Anordnung von Freiheitsentziehung weder sofortige Beschwerde eingelegt (§§ 7 Abs. 1 FEVG; 106 Abs. 2 AufenthG) noch die Aufhebung der Haftanordnung (§§ 10 FEVG, 106 Abs. 2 AufenthG) beantragt, ist der nach Erledigung der Hauptsache gestellte Antrag, die Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft festzustellen, unzulässig.

2. Zur Frage, in welchem Umfang die Rechtskraft eines Haftbeschlusses der - im Rahmen eines Antrags auf Aufhebung der Haft nach § 10 FEVG begehrten - Feststellung entgegensteht, dass die angeordnete Haft rechtswidrig war.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 339/08



KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 251/08 vom 29.08.2008

Rechtsgebiete:GG, AufenthG
Leitsatz:1. Hat der Betroffene gegen die Anordnung von Freiheitsentziehung weder sofortige Beschwerde eingelegt (§§ 7 Abs. 1 FEVG; 106 Abs. 2 AufenthG) noch die Aufhebung der Haftanordnung (§§ 10 FEVG, 106 Abs. 2 AufenthG) beantragt, ist der nach Erledigung der Hauptsache gestellte Antrag, die Rechtswidrigkeit der Abschiebungshaft festzustellen, unzulässig.

2. Zur Frage, in welchem Umfang die Rechtskraft eines Haftbeschlusses der - im Rahmen eines Antrags auf Aufhebung der Haft nach § 10 FEVG begehrten - Feststellung entgegensteht, dass die angeordnete Haft rechtswidrig war.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 251/08

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 Ws 212/07 vom 29.08.2008

Rechtsgebiete:StGB, VV RVG
Leitsatz:1. Im Überprüfungsverfahren nach § 67 e StGB entsteht keine Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG.

2. Ein gebührenrechtlicher Haftzuschlag fällt für den Verteidiger nicht an, wenn ein im psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachter bereits dauerhaft in einem externen Pflegeheim außerhalb des Maßregelvollzugs wohnt (offene Unterbringung, betreutes Wohnen).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 Ws 212/07

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 3 Ws 229/08 vom 28.08.2008

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:Analog § 210 Abs. 2 StPO ist eine sofortige Beschwerde (Untätigkeitsbeschwerde) der Staatsanwaltschaft bei Nichtbescheidung des mit Anklageerhebung gestellten Antrags auf Eröffnung des Hauptverfahrens ausnahmsweise zulässig, wenn die über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren erfolgte Zurückstellung der Entschließung über die Eröffnung unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist und als willkürlich erscheint.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 3 Ws 229/08


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