JuraForum.de > Urteile > Kammergericht Berlin > Verkündungsdatum > 07 / 2008
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| Rechtsgebiete: | StVO |
| Leitsatz: | 1. Gegen den nachfolgenden Fahrer spricht der Beweis des ersten Anscheins nur dann, wenn es sich um einen "typischen" Auffahrunfall mit Teilüberdeckung vom Heck und Front handelt. 2. Ist erwiesen oder sprechen erwiesene Tatsachen dafür, dass der Vorausfahrende erst kurz vor dem Unfall in den Fahrstreifen des Auffahrenden gewechselt hat, wofür insbesondere auch eine Schrägstellung des vorausfahrenden Fahrzeugs und/oder eine "Eckkollision" spricht, greift ein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden nicht ein. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 12 U 239/07 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Leitsatz: | Ein nicht sorgeberechtigter Elternteil ist beschwerdebefugt, wenn das Vormundschaftsgericht seinen Antrag zurückweist, den vom Familiengericht ausgewählten Vereinsvormund durch einen Verwandten des Mündels als Einzelvormund zu ersetzen. Daran ändert grundsätzlich nichts der Umstand, dass dem Elternteil das Sorgerecht entzogen wurde, weil er die Kindesmutter getötet hat. Die engen verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Mündel bleiben bestehen und rechtfertigen es, dass der Beschwerdeführer im Rahmen der §§ 1887 BGB, 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG die Interessen des Mündels wahrnimmt (Fortführung von Senat, Beschluss vom 28. Juli 1986, 1 W 1780/86 -). |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 361/07 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Leitsatz: | Ein nicht sorgeberechtigter Elternteil ist beschwerdebefugt, wenn das Vormundschaftsgericht seinen Antrag zurückweist, den vom Familiengericht ausgewählten Vereinsvormund durch einen Verwandten des Mündels als Einzelvormund zu ersetzen. Daran ändert grundsätzlich nichts der Umstand, dass dem Elternteil das Sorgerecht entzogen wurde, weil er die Kindesmutter getötet hat. Die engen verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Mündel bleiben bestehen und rechtfertigen es, dass der Beschwerdeführer im Rahmen der §§ 1887 BGB, 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG die Interessen des Mündels wahrnimmt (Fortführung von Senat, Beschluss vom 28. Juli 1986, 1 W 1780/86 -). |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 360/07 | |
"Kammergericht Berlin - Entscheidungen 07 / 2008 - Seite 9" © JuraForum.de — 2003-2012
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