JuraForum.de > Urteile > Kammergericht Berlin > Verkündungsdatum > 07 / 2008
Insgesamt sind 35 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Bei unstreitigem Vorschaden muss der Geschädigte im Einzelnen zu deren Art und deren behaupteter Reparatur vortragen. Kann er dies nicht, weil er ein Fahrzeug mit - behobenem - Vorschaden erworben hat, hierüber aber weder eine Reparaturrechnung noch sonstige Nachweise mit dem Fahrzeug übergeben wurden, so geht dies im Streitfall zu seinen Lasten. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 12 U 137/08 | |
| Rechtsgebiete: | StVO |
| Leitsatz: | 1. Bemerkt der Führer eines Kraftfahrzeuges ein starkes Verlangsamen wegen eines Motordefekts, ist er nach §§ 1 Abs.2, 16 Abs.1 Nr.2 StVO verpflichtet, andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. 2. Kommt es aufgrund eines Motordefekts des Vorausfahrenden, der deshalb den Fahrstreifen nach rechts wechselt und den Nachfolgenden nicht warnt, zu einem Auffahrunfall, kann eine Schadensteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Vorausfahrenden angezeigt sein. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 12 U 5/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, StVG |
| Leitsatz: | Der Kraftfahrer muss nicht damit rechnen, dass ein Fußgänger, der bei für ihn rotem Ampellicht den vom Kfz befahrenen Fahrstreifen betreten hatte, dann aber auf die benachbarte Busspur zurückgetreten war, dann wieder nach vorn vor das herannahende Fahrzeug läuft. In einem solchen Fall tritt die einfache Betriebsgefahr des Kfz gegenüber dem Alleinverschulden des Fußgängers zurück (§ 9 StVG, § 254 BGB). |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 12 U 234/07 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Leitsatz: | Bei Bestimmung des Streitwertes für die zweite Instanz ist der Wert einer vom Beklagten hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Forderung jedenfalls dann nicht gemäß § 45 Abs. 3 GKG dem Wert der Klageforderung hinzuzuaddieren, wenn der Beklagte Berufungskläger ist und das Berufungsgericht seine Berufung durch Versäumnisurteil gemäß § 539 Abs. 1 ZPO zurückweist. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 2 U 110/04 | |