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JuraForum.deUrteileKammergericht BerlinVerkündungsdatum05 / 2008 

Kammergericht Berlin

Entscheidungen 05 / 2008



Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 89/08 vom 30.05.2008

Rechtsgebiete:ZPO, AKB
Leitsatz:Die mit der Bestellung eines eigenen Anwalts des Versicherungsnehmers verbundenen Kosten sind neben den Kosten des vom mitverklagten Kfz-Haftpflichtversicherer bestellten gemeinsamen Anwalts nur erstattungsfähig, wenn ein besonderer sachlicher Grund für die Einschaltung eines eigenen Anwalts besteht (wie BGH, Beschluss vom 20.1.2004 - IV ZB 76/03 -, NJW-RR 2004, 536). Auf die zeitliche Reihenfolge der Mandatserteilung und eine Kenntnis des Versicherungsnehmers von den vom Versicherer bereits ergriffenen Maßnahmen zur gemeinsamen Rechtsverteidigung kommt es nicht an (Aufgabe der früheren Rechtsprechung des Senats, vgl. JurBüro 98, 198).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 89/08



KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 140/06 vom 30.05.2008

Rechtsgebiete:ZPO, VV RVG
Leitsatz:Wird eine Berufung nicht begründet, sind die für den Verwerfungsantrag angefallenen Anwaltsgebühren nach Nr. 3200 VV RVG auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn der Antrag sogleich nach Ablauf der Frist zur Begründung der Berufung gestellt wird.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 140/06

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 12 U 212/07 vom 30.05.2008

Rechtsgebiete:ZPO, AKB
Leitsatz:Die mit der Bestellung eines eigenen Anwalts des Versicherungsnehmers verbundenen Kosten sind neben den Kosten des vom mitverklagten Kfz-Haftpflichtversicherer bestellten gemeinsamen Anwalts nur erstattungsfähig, wenn ein besonderer sachlicher Grund für die Einschaltung eines eigenen Anwalts besteht (wie BGH, Beschluss vom 20.1.2004 - IV ZB 76/03 -, NJW-RR 2004, 536). Auf die zeitliche Reihenfolge der Mandatserteilung und eine Kenntnis des Versicherungsnehmers von den vom Versicherer bereits ergriffenen Maßnahmen zur gemeinsamen Rechtsverteidigung kommt es nicht an (Aufgabe der früheren Rechtsprechung des Senats, vgl. JurBüro 98, 198).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 12 U 212/07

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 Ss 90/08 - 3 Ws (B) 106/08 vom 29.05.2008



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