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JuraForum.deUrteileKammergericht BerlinVerkündungsdatum04 / 2008 

Kammergericht Berlin

Entscheidungen 04 / 2008



Insgesamt sind 28 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 12 U 25/08 vom 30.04.2008

Rechtsgebiete:ZPO, HGB
Leitsatz:1. Droht die Zwangsvollstreckung aus einem ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbaren, mit der Berufung angegriffenen Räumungsurteil vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, kann bei der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung die Erfolgsaussicht der Berufung nicht entscheidend berücksichtigt werden, wenn noch keine abschließende Berufungsbegründung vorliegt.

2. Bei der Beurteilung der Fähigkeit einer OHG als Beklagter, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden zu können, kommt es nur auf die Vermögenslage der Gesellschaft an, nicht aber auf die der Gesellschafter.

3. Zum nicht zu ersetzenden Nachteil i.S. des § 707 ZPO wegen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz im Falle der Räumung des Geschäftslokals (Hotel) als einziger Einnahmequelle der Beklagten.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 12 U 25/08



KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 Ws 181/08 vom 30.04.2008

Rechtsgebiete:StPO
Leitsatz:Zur Vollstreckung einer Reststrafe von 145 Tagen ist die Anordnung einer Auskunftserteilung über Telekommunikationsdaten nach § 100g StPO unverhältnismäßig.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 2 Ws 181/08

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 7 U 108/07 vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:BGB, HOAI
Leitsatz:1. Zur Wirksamkeit einer Änderung der vertraglich geschuldeten Werkleistung durch Ausführungsanweisung des vom Bauherrn mit der Bauüberwachung betrauten Architekten und seine Haftung hierfür gegenüber dem Bauherrn.

2. Zum Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer für Mangelbeseitigungsmaßnahmen vor Ausführung bzw. Auftragserteilung.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 7 U 108/07

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 8 U 154/07 vom 28.04.2008

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Keine Fälligkeit von Schönheitsreparaturen bei erheblichen Schäden an Putz oder Wänden.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 8 U 154/07


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