JuraForum.de > Urteile > Kammergericht Berlin > Verkündungsdatum > 03 / 2008
Insgesamt sind 41 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, RVG |
| Schlagworte: | Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren |
| Leitsatz: | Der Beschluss des BGH vom 22.1.2008 - VIII ZB 57/07 - hat die Rechtslage nicht geklärt. Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist die Zulassung der Rechtsbeschwerde weiterhin erforderlich. Beschluss des Einzelrichters gemäß § 568 S. 2 ZPO. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 111/08 | |
| Rechtsgebiete: | StGB, BGB |
| Leitsatz: | Zur Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers bei Bestehen einer Dienstbarkeit. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, (4) 1 Ss 337/06 (44/07) | |
| Rechtsgebiete: | StVO, BGB |
| Leitsatz: | 1. Will der Wartepflichtige eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten damit begründen, dieser hätte den Unfall durch rechtzeitige unfallverhütende Reaktion vermeiden können, so muss er darlegen und beweisen, dass sich der Bevorrechtigte durch überhöhte Geschwindigkeit außer Stande gesetzt hat, unfallverhütend zu reagieren oder sich im Zeitpunkt der Erkennbarkeit der Vorfahrtverletzung in einer solchen Entfernung vom Kollisionsort befand, dass eine unfallverhütende Reaktion möglich gewesen wäre. 2. Für den Beweis einer bestimmten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist der Zeugenbeweis ein ungeeignetes Beweismittel, wenn nicht die besondere Sachkunde des Zeugen dargelegt oder Bezugstatsachen erläutert werden. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 12 U 235/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Befangenheit des Berufungsgerichts bei beabsichtigter Rechtsmittelzurückweisung mit einer anderen Begründung, Ablehnungsrecht im Räumungsprozess gegen den Untermieter wegen Vorbefassung im Parallelverfahren gegen den Hauptmieter |
| Leitsatz: | 1. Keine Befangenheit des Berufungsgerichts wegen Anwendung des Verfahrens der Zurückweisung der Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO, wenn das Berufungsgericht das Ergebnis des Erstgerichts für richtig hält, aber die Begründung des angefochtenen Urteils auswechselt. 2. Keine Befangenheit des Berufungsgerichts im Räumungsprozess gegen den Untermieter wegen Vorbefassung mit dem Räumungsprozess gegen den Hauptmieter, der sich mit den im Wesentlichen gleichen Argumenten verteidigt hat. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 12 U 164/07 | |
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