JuraForum.de > Urteile > Kammergericht Berlin > Verkündungsdatum > 10 / 2007
Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SpruchG |
| Leitsatz: | Weist der Antragsteller im Spruchstellenverfahren seine Aktionärseigenschaft nicht innerhalb der Frist des § 4 Abs. 1 SpruchG durch Urkunden nach, ist sein Antrag unzulässig (Abweichung von OLG Stuttgart ZIP 2004, 1907, 1908; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 10.10.2005 - 20 W 226/05, Rn. 7 ff., zit. nach juris; OLG Düsseldorf ZIP 2005, 1369, 1370). |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 2 W 14/06 | |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Schlagworte: | Wert der Beschwerde gegen die Zurückweisung nach § 16 Abs. 2 GBO verbundener Anträge, kein eigener Wertansatz für Löschung der Auflassungsvormerkung bei gleichzeitig zu vollziehendem Antrag auf Umschreibung auf den Vormerkungsberechtigten |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 171/07 | |
| Rechtsgebiete: | StVO, ZPO, BGB |
| Leitsatz: | 1. Der Vorgang des Einfahrens aus einer Grundstückseinfahrt ist erst beendet, wenn sich der Einfahrende vollständig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat, wobei der Einfahrvorgang nicht dadurch unterbrochen wird, dass der Einfahrende bereits einige Zeit in einer wartenden Position weitgehend auf der Fahrbahn gestanden hat. 2. Der Schutzzweck des § 7 Abs.5 StVO dient nicht dem aus einem Grundstück ausfahrenden Verkehrsteilnehmer. 3. Der Umstand, dass das angebliche "Opferfahrzeug" eines angeblich vorsätzlich herbeigeführten Unfalls zur Zeit des Ereignisses ein nicht vorgeschädigter, gerade 3 Monate alter Mercedes E mit einer Laufleistung von nur 4.951 km war, spricht nachdrücklich gegen eine Unfallmanipulation. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 12 U 5/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, StVZO, BGB |
| Leitsatz: | Unter den Voraussetzungen des § 138 Abs. 4 ZPO darf der Beklagte jede ihm nicht bekannte klägerische Behauptung mit Nichtwissen bestreiten, ohne sich des Vorwurfs des "Bestreitens ins Blaue hinein" auszusetzen; dies gilt auch für das behauptete Eigentum am unfallbeteiligten Kfz oder die Behauptung, der Kläger sei im Unfallzeitpunkt Besitzer des Kfz gewesen. Das Eigentum an einem Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO a.F.). |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 12 U 83/07 | |