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JuraForum.deUrteileKammergericht BerlinVerkündungsdatum09 / 2007 

Kammergericht Berlin

Entscheidungen 09 / 2007



Insgesamt sind 32 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 9 W 115/07 vom 28.09.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Zur Anwendung der Kerntheorie bei der Ermittlung des Inhalts eines Verbotstenors bezüglich einer Wortberichterstattung.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 9 W 115/07



KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 7 U 5/07 vom 25.09.2007

Rechtsgebiete:BGB, HGB
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Erstattung von Kosten für die Einlagerung von Baumaterialen (hier: zur Wiederverwendung bestimmte Fußbodendielen) vom Unternehmer verlangt werden können.

2. Mehraufwendungen im Sinne des § 304 BGB ist auch das Lagergeld gemäß § 354 Abs. 1 HGB.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 7 U 5/07

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 9 U 215/06 vom 25.09.2007

Rechtsgebiete:SGB IV
Leitsatz:Der zur Zahlung von Schadenersatz wegen Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile für die Sozialversicherung verpflichtete ehemalige Geschäftsführer einer Beitragsschuldnerin ist nicht zur Zahlung von Säumniszuschlägen gemäß § 24 Absatz 1 SGB IV verpflichtet.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 9 U 215/06

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2/5 Ws 189/05 Vollz vom 25.09.2007

Rechtsgebiete:StVollzG, GG, EMRK
Leitsatz:1. Ein Feststellungsinteresse besteht nicht erst dann, wenn die Gewährleistung der Menschenwürde im Ergebnis verletzt ist. Es genügt, wenn ihre Verletzung oder eine tiefgreifende Beeinträchtigung eines Grundrechts ernstlich in Betracht kommt.

2. Die Unterbringung eines Strafgefangenen in einem Einzelhaftraum von 5,3 qm Grundfläche verstößt gegen § 144 Abs. 1 StVollzG. Da sich diese Vorschrift allein an die Vollzugsbehörde richtet, kann der Gefangene daraus aber keine individuellen Rechte für sich herleiten.

3. Die Unterbringung eines Strafgefangenen in einem Einzelhaftraum von 5,3 qm Grundfläche verstößt nicht ohne weiteres gegen die Gewährleistung der Menschenwürde und das Verbot der Unterwerfung unter unmenschliche oder erniedrigende Strafe.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 2/5 Ws 189/05 Vollz


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