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JuraForum.deUrteileKammergericht BerlinVerkündungsdatum05 / 2007 

Kammergericht Berlin

Entscheidungen 05 / 2007



Insgesamt sind 31 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 12 U 129/06 vom 31.05.2007

Rechtsgebiete:StVO
Leitsatz:Will der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges für den gesamten Bereich einer ampelgeregelten Kreuzung Wegerecht in Anspruch nehmen, so muss er blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nicht nur rechtzeitig einschalten, sondern auch so lange eingeschaltet lassen bis er den Kreuzungsbereich vollständig verlassen hat. Schaltet der Sonderrechtsfahrer bei Einfahrt in eine für ihn durch Rotlicht gesperrte Kreuzung das Signalhorn erst in einem räumlichen Abstand von etwa 13,5 m und zeitlichen Abstand von 4,9 sec vor der Kollision für lediglich eine Tonfolge von ca. 3 sec Dauer dem Blaulicht zu, so geschieht dies nicht so rechtzeitig, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer dem Gebot des § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO hätten nachkommen können, "sofort freie Bahn zu schaffen". Je mehr der Sonderrechtsfahrer von den Verkehrsregeln abweicht, umso mehr muss er Warnzeichen geben und sich vergewissern, dass der Verkehr sie befolgt.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 12 U 129/06



KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 U 162/04 vom 29.05.2007

Rechtsgebiete:MarkenG
Leitsatz:1. "Titel" von bespielten Tonträgern sind dem Markenschutz zugänglich. Der Verkehr ist hier daran gewöhnt, zwischen dem Tonträger als Ware und den (einzelnen) darauf enthaltenen Musikstücken (und deren Werktitel) zu unterscheiden.

2. Die Kennzeichnung eines bespielten Tonträgers "Das Omen ..." kann als markenmäßiger Gebrauch die für bespielte Tonträger eingetragene Wortmarke "Omen" verletzen (Bestätigung von Kammergericht, GRUR-RR 2004, 137).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 5 U 162/04

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 U 153/06 vom 29.05.2007


KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 19 WF 76/07 vom 29.05.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:§ 93d ZPO ist nicht anzuwenden, wenn der Unterhaltsschuldner vorgerichtlich seine Erwerbsbemühungen nicht hinreichend dargetan hat.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 19 WF 76/07


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