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Kammergericht Berlin
Entscheidungen 03 / 2007
Insgesamt sind 39 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 Ws 151/07 Vollz vom 30.03.2007
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Leitsatz: | Der Streitwert in Strafvollzugssachen ist angesichts der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit der meisten Gefangenen eher niedrig festzusetzen, um zu gewährleisten, dass die Anrufung des Gerichts für den Betroffenen nicht mit einem unzumutbar hohen Kostenrisiko verbunden ist. Der in § 52 Abs. 2 GKG genannte Betrag von 5.000,-- EUR hat hier regelmäßig außer Betracht zu bleiben, da er nur ein subsidiärer Ausnahmewert ist. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 2 Ws 151/07 Vollz |
KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 27 U 133/06 vom 29.03.2007
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Auch unbehebbare Mängel können ausnahmsweise als eine das Rücktrittsrecht ausschließende unerhebliche Pflichtverletzung gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB anzusehen sein.
2. Geringfügiger optischer Mangel, hier: bei frontaler Beleuchtung und intensiver Betrachtung leicht wahrnehmbare wellige und geringfügig schimmernde Schattierung an hochglänzender Küchenfront, berechtigt zur Minderung des Kaufpreises um 5%, nicht jedoch zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 27 U 133/06 |
KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, (4) Ausl.A. 343/07 (70/07) vom 28.03.2007
| Rechtsgebiete: | IRG |
| Leitsatz: | Liegt lediglich ein - über Interpol übermitteltes - Festnahmeersuchen, nicht aber ein Europäischer Haftbefehl oder eine Ausschreibung nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen vor und sind auch keine Unterlagen nach § 10 IRG übermittelt worden, ist die Anordnung der Auslieferungshaft nach § 15 Abs. 1 IRG nicht zulässig. Denn es fehlt an Auslieferungsunterlagen im Sinne von § 83 a Abs. 1 oder 2 IRG. Das gilt auch dann, wenn in dem Festnahmeersuchen auf einen Europäischen Haftbefehl Bezug genommen wird. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, (4) Ausl.A. 343/07 (70/07) |
KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 13 WF 23/07 vom 28.03.2007
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